Allgemeine Veranstaltungsbedingungen für Besucher für Veranstaltungen der Babini GmbH

  • 1 Geltungsbereich
    (1) Die folgenden Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen für Besucher (nachfolgend „Allgemeine Veranstaltungsbedingungen“) gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen der Babini GmbH (nachfolgend „BABINI“) sowie alle hieraus resultierenden vertraglichen Beziehungen der BABINI mit dem Besucher. Die Veranstaltungsbedingungen werden durch den Erwerb der Eintrittskarte bzw. den Besuch der Veranstaltung anerkannt.
    (2) Abweichende sowie diesen Veranstaltungsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Besuchers erkennt BABINI nicht an, es sei denn BABINI hat einer Änderung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt. Nebenabreden, insbesondere Garantien, Änderungen und Ergänzungen sind nur dann wirksam, wenn BABINI sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Sie sind zum späteren Nachweis schriftlich vorzunehmen. 

    § 2 Veranstalter / Vertragspartner Veranstalter ist BABINI. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuchs Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Besucher und BABINI zustande.  

    § 3 Angebote und Preise
    (1) Angebote und Preise sind stets freibleibend. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Der Verkauf erfolgt nur in handelsüblichen Mengen.
    (2) Eintrittskarten werden von BABINI nicht umgetauscht oder zurückgenommen.
    (3) Der Handel mit Eintrittskarten für die Veranstaltung ist grundsätzlich untersagt. 

    § 4 Nutzung des Online-Angebots
    (1) Der Kunde darf das Online-Angebot ausschließlich zu privaten, nicht gewerblichen Zwecken nutzen. Die Nutzung automatisierter technischer Möglichkeiten, wie z.B. Skripte oder Makros, um das Online-Angebot zu überwachen, oder zu manipulieren wird durch das BABINI untersagt.
    (2) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Zugangsdaten zum personalisierten Bereich des Online-Zuganges (Kundenkonto) geheim zu halten und BABINI umgehend davon zu unterrichten, sollten diese Daten nicht mehr geheim sein. Dieses gilt auch, wenn der Kunde vermutet oder Wissen darüber erlangt, dass seine Zugangsdaten missbräuchlich genutzt wurden. In jedem Fall bleibt der Kunde jedoch für den unbefugten Gebrauch des Online-Angebotes verantwortlich. Alle unter Verwendung seines Online-Zuganges (Kundenkonto) oder seiner sonstigen Zugangsdaten abgegebenen Willenserklärungen wirken für und gegen den Kunden, es sei denn, der Kunde hat den Missbrauch seines Online-Zuganges (Kundenkonto) nicht zu vertreten, weil keine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten vorliegt.
    (3) Das Online-Angebot von BABINI zum Erwerb von Eintrittskarten richtet sich ausschließlich an Endkunden. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist untersagt.

    § 5 Vertragsschluss & Widerrufsrecht
    (1) Der Kunde gibt durch die Bestätigung des Buttons „Kaufen“ am Ende des Bestellprozesses, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages über den Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen der BABINI ab. BABINI behält sich das jederzeitige Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Erst mit dem Versand der Karten per E-Mail kommt ein rechtswirksamer Vertrag zustande.
    (2) Bei dem Verkauf von Eintrittskarten für Freizeitveranstaltungen zu einem spezifischen Termin besteht nach § 312g Abs. 2Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet den Kunden zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

    § 6 Zahlung
    (1) Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss (Ziffer 5 Abs. 1) sofort zur Zahlung durch den Kunden fällig. Die Zahlung erfolgt bei Bestellung per Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift von einem deutschen Bankkonto.
    (2) Kommt es im Lastschriftverfahren zu einer Rücklastschrift, die BABINI nicht zu verantworten hat, wird eine Gebühr in Höhe von € 15,00 erhoben, die der Kunde zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu zahlen hat. Unberechtigte Stornierungen von Kreditkartenzahlungen werden mit einer Gebühr von € 25,00 belegt. Der Ausgleich einer Rücklastschrift hat durch den Kunden per Überweisung innerhalb einer Woche nach Rücklastschrift auf das Konto Babini GmbH, Commerzbank IBAN: DE55200400000621577600 zu erfolgen.

    § 7 Versand & Rücknahme
    (1) Die Eintrittskarten werden dem Kunden nach Zahlung als PDF-Dokument kostenfrei an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Die Eintrittskarten müssen vom Kunden im A4-Format ausgedruckt oder mobil am Einlass der Veranstaltung vorgelegt werden. Bei Eintrittskarten für Online-Veranstaltungen erhält der Kunde zusammen mit der Eintrittskarte einen Link, der ihm den Zugang zur Online-Veranstaltung ermöglicht (nachfolgend „Zugangs-Link“).
    (2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass kein Unbefugter in den Besitz der Eintrittskarten kommt und diese nicht mehrfach gedruckt oder anderweitig vervielfältigt werden. . Bei Online-Veranstaltungen hat der Kunde ferner sicherzustellen, dass der Zugangslink keinen unbefugten Dritten zur Kenntnis gelangt und nicht für die Allgemeinheit zugänglich veröffentlicht wird. Der Kunde haftet im Falle der Vervielfältigung BABINI gegenüber für den nachweisbarentstandenen Schaden. BABINI behält sich vor, den Kunden in diesem Fall zusperren und ein virtuelles Hausverbot zu erteilen.
    (3) Unverzüglich nach Zugang der Eintrittskarten ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit der Anzahl und Preise, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen sofort nach Erhalt schriftlich gegenüber BABINI an tickets@Babini-events.de geltend gemacht werden. Dem Schreiben sind die fehlerhaft ausgestellten Karten als Anhang beizufügen.
    (4) Eine Rücknahme bzw. Erstattung von Eintrittskarten ist nicht möglich. Lediglich bei Absage einer Veranstaltung wird der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Die Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen in diesem Fall bis maximal 14 Tage nach Veranstaltungsdatum. Eine Erstattung eventuell gezahlter Vorverkaufsgebühren erfolgt nicht. Gebuchte Eintrittskartensind per Post an Babini GmbH, Zirkusweg 1, 20359 Hamburg zurückzusenden. (5) Findet das jeweilige Event aufgrund von Umständen ,die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse, wie z.B. Staatstrauer, Witterungseinflüsse, Streik oder Krieg, nicht statt oder wird sie deshalb verlegt, so ist der Veranstalter nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. Eine Rückerstattung des Tickets erfolgt in diesem Fall nicht. (6) Verlorene oder zerstörte Eintrittskarten werden durch BABINI nicht ersetzt.

    § 8 Bild-und Tonaufnahmen
    (1) Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch von BABINI berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Veranstaltung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
    (2) Von der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufzeichnungen ggf. auch zu Werbezwecken erstellt. Der Besucher räumt BABINI hierfür an seinem Recht am eigenen Bild sowie allen eventuell entstehenden Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte einfache, übertragbare, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Lizenzen zur Verwendung, Bearbeitung und Nutzung der Aufzeichnungen für die Bewerbung der Veranstaltung – auch in den Folgejahren – ein.
    (3) Soweit der Besucher hiermit nicht einverstanden ist, hat er dies gegenüber BABINI bzw. den von BABINI berechtigten Personen eindeutig und ausdrücklich zu erklären.
    (4) Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch in den „Informationen zum Datenschutz bei der Anfertigung und Verwendung von Fotos“, welche Sie beim Veranstalter einsehen können. 

    § 9 Hausordnung / Benutzungsordnung
    (1) Mit dem Erwerb der Eintrittskarten sowie dem Besuch der Veranstaltung erkennt der Besucher die Haus- und Benutzungsordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte an.
    (2) Darüber hinaus gelten die folgenden Nutzungsregelungen:
    ·       Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich untersagt.
    ·       Das Mitführen von Medienaufzeichnungsgeräten kann (auch in Teilbereichen der Veranstaltung) eingeschränkt werden. Die Bekanntmachung erfolgt durch entsprechende Hinweisschilder.
    ·       Den Anweisungen des Sicherheits-, sowie Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.
    ·       Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Zur Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ist das Sicherheitspersonal zu einer optischen und manuellen Überprüfung von Taschen, Bekleidung sowie am Körper berechtigt. BABINI behält sich das Recht vor, Personen, die angetrunken, aggressiv oder nicht dem Rahmen der Veranstaltung entsprechend gekleidet sind, den Einlass ohne Rückerstattung des Eintrittspreises zu verweigern.
    ·       Brandschutzordnung sowie Flucht- und Rettungsplan sind im Gefahrenfall anzuwenden.
    ·       Jeder Besucher ist angehalten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Jugendschutzgesetz (JuSchG; siehe Aushänge) und auch andere relevante Gesetze anzuwenden bzw. zu beachten. Verstöße Dritter sind umgehend beim Sicherheitspersonal zu melden. 
    (3) BABINI hat das Hausrecht im Rahmen der Veranstaltung. Insoweit behält sich BABINI vor, Personen, die gegen die vorstehenden Regelungen verstoßen, auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Diebstahl, Drogenhandel, Körperverletzung, etc.) begehen und/oder Dritte oder den Ablauf der Veranstaltung gefährden von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises zu verweisen und gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten.
    (4) Mutwillige Verunreinigung der Veranstaltungsörtlichkeit wird mit einer pauschalen Reinigungsgebühr geahndet. Dem Besucher ist der Nachweis gestattet, dass BABINI kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

    § 10 Änderung von Veranstaltungsort oder Termin / Absage der Veranstaltung
    (1) BABINI behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. BABINI wird den Kunden hierüber rechtzeitig durch Hinweis auf ihrer Homepage und gegebenenfalls per Telefon, schriftlich oder per E-Mail zu informieren. In diesem Fall erhält der Kunde ein Rücktrittsrecht, wenn die Verlegung unzumutbar ist, welches er durch Rücksendung der Eintrittskarten per Post an Babini GmbH, Zirkusweg1, 20359 Hamburg bis zum Veranstaltungsbeginn ausüben kann. Der Kunde erhält den Nennbetrag der Eintrittskarte erstattet. Eine Verlegung gilt dann als unzumutbar, sofern der neue Termin oder Veranstaltungsort dem Besucher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Absage oder Verlegung aufgrund von höherer Gewalterfolgt (siehe dazu § 6, Absatz 5).

    § 11 Besondere Bestimmungen für Online-Veranstaltungen
    (1) Der Zugangs-Link berechtigt nur eine Person zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung. Die Weitergabe des Links an Dritte ist untersagt.
    (2) Die Nutzung der Leistungen im Rahmen von Online-Veranstaltungen ist nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und unter Berücksichtigung der Rechte Dritter erlaubt. Der Kunde darf durch die von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten nicht gegengesetzliche Verbote, die gute Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken- und Datenschutzrechte etc.) verstoßen. Die Online-Veranstaltung darf nicht für betrügerische oder in Verbindung mit einer Straftat stehende Aktivitäten, Belästigungen oder sonstigen Unannehmlichkeiten verwendet werden.
    (3) BABINI behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen von Kunden eingegebene Daten zu löschen, Nutzerprofile zu sperren sowie den Zugang zu der Online-Veranstaltung bzw. einzelnen kostenlos bereit gestellten Diensten zu sperren. Hierzu ist BABINI insbesondere berechtigt, wenn der Kunde gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbedingungen verstoßen. Die Sperrung von kostenpflichtigen Diensten ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.
    (4) BABINI weist darauf hin, dass nach derzeitigem technischen Stand Hard- und Softwarefehler nicht vollständig auszuschließen sind. Eine Gewährleistung kann hierfür mithin nicht übernommen werden. Auf Grund von technisch notwendigen Wartungsarbeiten kann auch keine 100%tige Erreichbarkeit der von BABINI bereitgestellten Systeme gewährleistet werden. Fehlfunktionen oder Ausfälle hat der Kunde bei BABINI unverzüglich schriftlich oder per E-Mai an tickets@Babini-events.de anzuzeigen.
    (5) Der Kunde hat BABINI jeweils auf erstes Anfordern von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf von dem Kunden eingestellten rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten oder sonstigem Verhalten des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-,Datenschutz-, und Wettbewerbsrechtsverletzungen gleich welcher Art. Der Kunde hat die hierfür entstandenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von BABINI, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe zutragen, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
    (6) Sämtliche Inhalte, welche im Rahmen der Online-Veranstaltung bereitgestellt werden, stehen im Eigentum von BABINI bzw. dem entsprechenden Veranstalter/Aussteller und sind ggf. durch Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte geschützt. Diese Inhalte dürfen ohne Zustimmung von den jeweiligen Rechtinhabern nicht anderweitig genutzt werden. Insbesondere ist es untersagt, ohne Zustimmung von BABINI Teile des Portals auszulesen und die Datenanderweitig, insbesondere in eigenen Datenbanken zu verwenden

    § 12 Haftung
    (1) Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr. Bei Vorführungen und Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
    (2) BABINI haftet für Schäden des Besuchers unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von BABINI zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet BABINI nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wenn BABINI in besonderer Weise Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Besuchers beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und / oder Erfüllungsgehilfen von BABINI. Die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. 

    § 13 Schlussbestimmungen
    (1) Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von BABINI ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
    (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
    (3) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme seiner Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Diese Rechtswahl gilt gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. BABINI ist jedoch auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben. 

    Babini GmbH
    Zirkusweg 1
    20359 Hamburg 
    Tel. +49 40-66 906 900
    Fax.+49 40-66 906 800
    EMail:info@fleet-events.de 
    Geschäftsführer: Dr. Thomas Köhl, Christoph Rénevier

Informationen zum Datenschutz bei der Anfertigung und Verwendung von Fotos

1. Verantwortlicher

Babini GmbH, Zirkusweg 1, 20359 Hamburg, Telefon: 040 – 66 906 900, Fax: 040 – 66 906 800, E-Mail: info@babini.family, Geschäftsführung: Dr. Thomas Köhl, Christoph Rénevier

2.  Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Babini GmbH, Datenschutzbeauftragter, Zirkusweg 1, 20359 Hamburg, Telefon: 040 – 66 906 900, Fax: 040 – 66 906 800, E-Mail: datenschutz@fleet-events.de

3.  Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden und Grundlage der Verarbeitung

Das Anfertigen von Fotos von Veranstaltungen sowie Veröffentlichung der Fotos auf der Website und in Social Media Kanälen (insbesondere Facebook, Instagram, Twitter und YouTube) sowie in Printmedien, insbesondere auch in Verkaufsunterlagen zur Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung der Aktivitäten des Verantwortlichen, erfolgt um den Bekanntheitsgrad der Veranstaltungen zu erhöhen, auf gleichartige Veranstaltungen hinzuweisen und auf die Inhalte aufmerksam zu machen.

4.  Empfänger der personenbezogenen Daten

Empfänger der personenbezogenen Daten können die Mitarbeiter in den Abteilungen des Verantwortlichen sein, die im Rahmen der Abwicklung der Tätigkeit die Daten notwendigerweise erhalten müssen (z.B. EDV, sonstige Verwaltungseinheiten, Marketing). Ebenso können die Daten an Auftragsverarbeiter weitergegeben werden, die für die Verarbeitung (Anfertigung sowie Veröffentlichung) zuständig sind.

Die Daten können im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und in Social Media Kanälen veröffentlicht werden. Die Daten können ebenso in Printmedien veröffentlicht werden

Die Daten werden nicht an Empfänger weitergegeben, die mit diesen Daten eigene Zwecke verfolgen. Bei Social Media Kanälen kann es jedoch sein, dass der jeweilige Social Media Dienst Verwertungsrecht an den veröffentlichten Daten erhält.

5.  Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage ist dabei das berechtigte Interesse im Sinne des Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht darin, durch Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung der Aktivitäten des Verantwortlichen den Bekanntheitsgrad der Veranstaltungen zu erhöhen, auf gleichartige Veranstaltungen hinzuweisen und auf die Inhalte aufmerksam zu machen.

Es besteht das Recht, gegen die Verarbeitung Widerspruch zu erheben. Den Widerspruch kann an folgende Mailadresse gerichtet werden: datenschutz@fleet-events.de (wobei auch jede andere Art des Widerspruches möglich ist).

Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Interesse des Verantwortlichen an der Anfertigung und Verwendung der Fotos nicht übermäßig in die Rechte und Freiheiten der natürlichen Personen eingreift, insbesondere da sich diese in den öffentlichen Raum begeben haben, auf die Anfertigung und Verwendung der Fotos im Vorfeld und bei der Veranstaltung hingewiesen wurde, sowie sowohl bei der Anfertigung von Fotos und auch der Veröffentlichung derselben darauf geachtet wird, dass keine berechtigten Interessen von abgebildeten Personen verletzt werden. Sofern aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen die Rechte und Freiheiten einer abgebildeten Person verletzt sein sollten, werden wir durch geeignete Maßnahmen die weitere Verarbeitung unterlassen. Eine Unkenntlichmachung in Printmedien, die bereits ausgegeben sind, kann nicht erfolgen. Eine Löschung auf der Website oder in Social Media Kanälen erfolgt im Rahmen der technischen Möglichkeiten.

6.  Absicht, die Daten an ein Drittland zu übermitteln

Eine Übermittlung an Empfänger in einem Drittland (außerhalb der EU) oder an eine internationale Organisation ist nicht vorgesehen.

7.  Dauer, für die personenbezogene Daten gespeichert werden

Die Daten werden am Ende des 3. Kalenderjahres nach Anfertigung gelöscht

8.  Bestehende Rechte über die betreffenden personenbezogenen Daten

Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass Sie das Recht auf Auskunft haben. Ebenso können Sie jederzeit Ihr Recht auf Sperrung und Löschung geltend machen. Das Recht auf Löschung kann ausgesetzt werden, sofern wir nach einer anderen Rechtsvorschrift verpflichtet sind, die betroffenen Daten zu speichern (z. B. aus buchhalterischen Gründen). Weiterhin können Sie Ihre Rechte auf Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit geltend machen. Sie können Ihre Betroffenenrechte jederzeit geltend machen. Dazu können Sie gerne in Kontakt mit uns treten. Sie erreichen uns unter: Babini GmbH, Zirkusweg 1, 20359 Hamburg, Telefon: 040 – 66 906 900, Fax: 040 – 66 906 800, E-Mail: info@babini.family

9.  Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren.

10.  Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling

Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß DSGVO Artikel 22 Absätze 1 und 4.

Allgemeine Veranstaltungsbedigungen

Babini GmbH

  1. Anmeldung

‍(1) Die Anmeldung ist mittels übersandten Anmeldeformulars unter Anerkennung dieser Bedingungen vorzunehmen und verbindlich. Das vollständig ausgefüllte und rechtsverbindlich unterzeichnete Formular ist an BABINI GmbH (im Folgenden: „BABINI“) zurückzusenden. Der Vertrag kommt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch BABINI (Post, Fax oder E-Mail) zustande.

(2) Anmeldungen bzw. Bestellungen von Dienstleistungen oder technischen Anschlüssen werden nur entgegengenommen, wenn sie auf den entsprechenden Formularen eingereicht werden. 

(3) Anmeldungen unter Bedingungen oder Vorbehalten werden nur dann akzeptiert, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von BABINI bestätigt wurde. Besondere Platzwünsche werden so weit als möglich berücksichtigt, können aber nicht garantiert werden. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. In jedem Fall gilt, dass die Fläche nach Eingangsdatum vergeben wird. Es kann vorkommen, dass die Fläche noch vor Anmeldeschluss ausgebucht ist. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. 

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der BABINI erbrachten Dienstleistungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ausstellers werden von BABINI nicht anerkannt. 

‍2. Unteraussteller und Gemeinschaftsstände 

‍(1) Ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist es nicht gestattet, einen zugewiesenen Stand oder Teile davon gegen Entgelt oder ohne Vergütung Dritten (= Unteraussteller) zu überlassen. 

(2) Für jeden Unteraussteller fallen Kosten für die Anmeldung und den Katalogeintrag an. Der Hauptaussteller haftet gegenüber BABINI für alle durch ihn oder den Unteraussteller entstandenen Kosten und Schäden. 

(3) Eine ohne Zustimmung von BABINI erfolgte Aufnahme von Unterausstellern berechtigt BABINI, den Vertrag mit dem Aussteller fristlos zu kündigen und den Stand auf Kosten des Standmieters räumen zu lassen. Der Standmieter verzichtet insoweit auf die Rechte aus verbotener Eigenmacht. Schadenersatzansprüche stehen dem Standmieter nicht zu. Die Gegenstände werden auf Kosten und Gefahr des Ausstellers eingelagert. In Höhe der Kosten erwirbt BABINI ein Pfandrecht an den eingelagerten Sachen. Diese können von BABINI nach schriftlicher Ankündigung und weiter ausbleibender Zahlung veräußert werden. Der Mehrerlös wird dem Aussteller nach Abzug aller Kosten überwiesen. Im Falle der Beschädigung, des Untergangs und des Verlustes des Pfandgutes ist die Haftung von BABINI auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Aussteller stellt BABINI von sämtlichen Schadensersatzansprüchen des unberechtigten Unterausstellers frei. 

‍3. Kosten, Leistungen und Zahlungsbedingungen 

‍(1) Dem Aussteller entstehen für die Teilnahme insbesondere Kosten aus folgenden Positionen: (a) Servicepauschale, (b) Flächenmiete, (c) Ausstattung für Standgestaltung/Standbau (falls ausdrücklich gebucht), (d) Dienstleistungsbestellungen, (e) Eintragungen im Online-Ausstellerverzeichnis und Messeplaner (Messekatalog), (f) Allgemeine Umweltpauschale. 

(2) Für Bestellungen zu den Positionen (c) und (d) in Ziffer 3 Abs. 1, die nach dem dafür festgesetzten Termin bei BABINI eingehen, werden Verspätungszuschläge von 25 % berechnet. 

(3) Nach der Anmeldung zur Ausstellung erhält der Aussteller eine Abschlagsrechnung über 50 % der Kosten. Dieser Abschlag ist sofort zur Zahlung fällig. Der Restbetrag über 50 % der Kosten ist bis spätestens drei Monate vor Messebeginn fällig und wird gesondert in Rechnung gestellt. Erfolgt die Anmeldung drei Monate vor Messebeginn oder später, wird FLEET mit der Anmeldung die vollen Kosten in Rechnung stellen. Für Bestellungen zu den Positionen (c) und (d) in Ziffer 3 Abs. 1 kann BABINI nach eigenem Ermessen bei der Anmeldung einen höheren Abschlag bis hin zur vollen Höhe der veranschlagten Kosten verlangen. 

(4) Soweit die Bereitstellung eines Stromanschlusses als Inklusiv- oder Zusatzleistung bestellt wird, beinhaltet diese Leistung die Stromzufuhr während der Öffnungszeiten der Messe und den Zeiten für Auf- und Abbau. Soweit darüber hinaus die Bereitstellung von Strom auch außerhalb der vorgenannten Zeiträume benötigt wird, hat der Aussteller dies gesondert zu bestellen und gesondert zu vergüten. 

(5) Es fällt eine allgemeine Umweltpauschale an. Soweit der Stand nicht besenrein zurückgegeben wird, kann BABINI zusätzlich eine angemessene Vergütung für die Müllbeseitigung verlangen. Der Aussteller ist verpflichtet, Müll entsprechend der Formulare im Online-Ausstellerservice anzumelden. Für die Entsorgung von unangemeldetem Müll kann eine Gebühr in Höhe von EUR 120/m³ berechnet werden. 

(6) Gerät der Aussteller mit der Zahlung der Rechnung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, nach dem Ablauf einer angemessenen Frist, vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlich geregelten Fälle, in denen eine Nachfristsetzung entbehrlich ist, bleiben unberührt. Im Falle des Rücktritts wird der Aussteller mit einem Betrag entsprechend der Staffelung in Ziffer 4 Abs. 3 belastet. Dem Aussteller steht das Recht zu, nachzuweisen, dass BABINI gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 

(7) Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen hat BABINI am eingebrachten Ausstellergut und an anderweitiger Standausrüstung ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht. Die Gegenstände können auf Kosten und Gefahr des Ausstellers eingelagert werden. Diese können von BABINI nach schriftlicher Ankündigung und weiter ausbleibender Zahlung veräußert werden. Der Mehrerlös wird dem Aussteller nach Abzug aller Kosten überwiesen. Im Falle der Beschädigung, des Untergangs und des Verlustes des Pfandgutes ist die Haftung von BABINI auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 

‍4. Rücktritt/Kündigung 

‍(1) Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt BABINI dem Aussteller ein vertragliches Rücktrittsrecht. 

(2) Ein Rücktritt von Ausstellervertrag (Anmeldung) muss schriftlich erfolgen und ist erst mit schriftlicher Bestätigung des Rücktritteingangs (Post, Fax oder E-Mail) durch BABINI wirksam. 

(3) Dabei hat der Aussteller folgende Beträge zu entrichten: 
– bis 6 Monate vor Messebeginn werden 50% der gemäß Ziffer 3 Abs. 1 vereinbarten Kosten berechnet; 
– bis 3 Monate vor Messebeginn werden 75% der gemäß Ziffer 3 Abs. 1 vereinbarten Kosten berechnet; 
– bei späterem Rücktritt werden die vollen gemäß Ziffer 3 Abs. 1 vereinbarten Kosten berechnet. 
Dem Aussteller steht das Recht zu, nachzuweisen, dass BABINI gar kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. 

‍5. Gewährleistung 

‍Reklamationen wegen etwaiger Mängel des Standes oder der Ausstellungsfläche sind der BABINI unverzüglich nach Bezug, spätestens aber am letzten Aufbautag schriftlich mitzuteilen, sodass BABINI etwaige vorhandene Mängel abstellen kann. 

‍6. Ausstellungsgüter 

‍(1) Der Aussteller hat BABINI eine Liste aller wesentlichen Exponate 30 Tage vor Messebeginn zu schicken. 

(2) Feuergefährliche, erschütterungs-, geruchsintensive Exponate oder Exponate, deren Vorführung mit großem Lärm verbunden ist, müssen ausdrücklich von BABINI genehmigt werden. 

(3) Ausstellungsstücke dürfen während der Veranstaltung nicht entfernt werden. Etwaige Schäden bei Zuwiderhandlungen gehen zulasten des Ausstellers. 

(4) Ausstellungsgüter, die durch Aussehen, Geruch, Geräusche, Erschütterungen oder ähnliche Eigenschaften eine erhebliche Störung des Messebetriebes hervorrufen, insbesondere zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung von anderen Ausstellern, Messebesuchern oder von Ausstellungsgütern anderer Aussteller führen, sind auf Verlangen von BABINI sofort zu entfernen. Diese Verpflichtung des Ausstellers besteht auch dann, wenn er in der Anmeldung auf derartige Eigenschaften hingewiesen und BABINI hierfür eine Genehmigung erteilt hat. Kommt der Aussteller dem Verlangen von BABINI nicht unverzüglich nach, so ist BABINI berechtigt, die beanstandeten Ausstellungsgüter auf Gefahr und Kosten des Ausstellers zu entfernen. Hinsichtlich der Kosten erwirbt BABINI ein Pfandrecht an den Ausstellungsgütern. Diese können von BABINI nach schriftlicher Ankündigung und weiter ausbleibender Zahlung veräußert werden. Der Mehrerlös wird dem Aussteller nach Abzug aller Kosten überwiesen. Im Falle der Beschädigung, des Untergangs oder des Verlustes des Pfandgutes ist die Haftung von BABINI auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dem Aussteller erwachsen hieraus keinerlei Ansprüche gegen BABINI, insbesondere auf Kündigung oder Schadenersatz. 

‍7. Versicherung und Haftung 

‍(1) Die ordnungsgemäße Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transportes, der Montage und Demontage sowie während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl etc. ist Angelegenheit des Ausstellers. 

(2) Für Verlust oder Schäden am Stand, der Standeinrichtung, an den Ausstellungsgütern oder anderen Vermögenswerten, die dem Aussteller, seinem Vertreter oder von ihm angestellten bzw. eingeladenen Personen gehören, sowie sonstige Sachschäden ist die Haftung von BABINI auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Von der Haftung sind mittelbare Schäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen. 

(3) Bei vorsätzlichem oder grob fährlässigem Verhalten der BABINI, bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der leitenden Angestellten und bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die BABINI für den hierdurch entstandenen Schaden. 

(4) Im Übrigen haftet die BABINI, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind, und bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf den typischerweise bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für jeden Einzelfall ist die Haftung der BABINI auf den dreifachen Rechnungsbetrag begrenzt. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. 

‍8. Ausstattung für Standgestaltung/Standbau 

‍Soweit der Aussteller Ausstattung für die Standgestaltung bzw. den Standbau gemietet hat, ist der Aussteller verpflichtet, Beschädigungen oder fehlende Gegenstände unverzüglich schriftlich gegenüber der BABINI anzuzeigen. Der Aussteller hat die gemietete Ausstattung nach Beendigung der Messe im ordnungsgemäßen und unbeschädigten Zustand an die BABINI zurückzugeben. Hierfür trägt der Aussteller die Beweislast. 

‍9. Online-Ausstellerverzeichnis und Messekatalog 

‍(1) BABINI ist berechtigt, die von den Ausstellern angegebenen Daten in einem Online-Ausstellerverzeichnis und einem Messekatalog zu veröffentlichen (Grundeintrag). Die Daten können von den Ausstellern im Online-Ausstellerservice oder durch schriftliche Mitteilung gegenüber BABINI bis 4 Wochen vor Messebeginn berichtigt, korrigiert, gesperrt oder gelöscht werden. 

(2) Einträge in dem Online-Ausstellerverzeichnis und im Messekatalog, welche über einen Grundeintrag hinausgehen, sind kostenpflichtig und können vom Aussteller mit einem gesonderten Bestellschein bestellt werden. Ein wirksamer Vertrag über diese Einträge kommt erst nach ausdrücklicher schriftlicher Annahme durch die BABINI oder durch Leistungserbringung von BABINI zustande. BABINI behält sich vor, die Annahme von Bestellungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen. 

(3) Der Aussteller ist verpflichtet, die in dem Online-Ausstellerverzeichnis und dem Messekatalog zu veröffentlichenden Daten und Bilder bis zu den im Bestellschein angegebenen Daten (Anzeigenschluss) in den jeweiligen dort angegebenen Formaten bereitzustellen. 

(4) Bei der Stornierung einer Bestellung über einen kostenpflichtigen Eintrag bis zum Anzeigenschluss durch den Aussteller werden 50 % der vereinbarten Vergütung berechnet, es sei denn, der Aussteller hat den Grund der Stornierung nicht zu vertreten oder weist nach, dass BABINI durch die Stornierung nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Nach Anzeigenschluss ist eine Stornierung nicht mehr möglich. 

(5) Bei kostenpflichtigen Einträgen im Messekatalog wird BABINI dem Aussteller vor Veröffentlichung einen Korrekturabzug übersenden. Beanstandungen und Änderungen können nur berücksichtigt werden, wenn der Aussteller diese unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Übersendung des Korrekturabzugs schriftlich anzeigt. Anderenfalls gilt der Korrekturabzug als genehmigt. 

(6) Die BABINI ist nicht verpflichtet, die Einträge auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Aussteller versichert, dass die von ihm bereitgestellten Texte und Grafiken rechtlich zulässig und frei von Rechten Dritter sind. Der Aussteller stellt die BABINI insoweit auf erstes Anfordern von jeglichen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, der BABINI sämtliche durch die Inanspruchnahme von Dritten entstehenden Kosten und sonstigen Schäden zu ersetzen. 

‍10. Standbesetzung, Werbung, Vorführungen, Verkauf und Abbau 

‍(1) Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Stand während der Publikumöffnungszeiten der Veranstaltung ständig mit ausreichend Personal zu besetzen. 

(2) BABINI ist berechtigt, die Ausgabe und das Zurschaustellen von Werbemitteln, die zu Beanstandungen Anlass geben könnten, zu untersagen. 

(3) Alle Arten von Vorführungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von BABINI. Trotz erteilter Genehmigung ist BABINI jederzeit berechtigt, Vorführungen oder Werbung einzuschränken oder zu untersagen, die zu einer erheblichen Gefährdung oder Beeinträchtigung des Messebetriebes führen, gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen, die guten Sitten verstoßen, weltanschaulichen oder politischen Charakter haben. Bei Zuwiderhandlung ist BABINI berechtigt, dies auf Kosten und Gefahr des Ausstellers zu unterbinden. 

(4) Für die Abwicklung von Geschäften ist der Aussteller allein verantwortlich. BABINI kann hierfür in keiner Weise Garantien oder Verantwortung übernehmen. 

(5) Der Abbau des Standes und die Abholung der Ausstellungsgüter haben durch den Aussteller in den von BABINI vorgegebenen Abbauzeiten zu erfolgen. Der Aussteller ist nicht berechtigt, vor Beginn der Abbauzeiten mit dem Abbau zu beginnen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung ist BABINI berechtigt, je nach Schwere des Verstoßes eine einmalige Vertragsstrafe in Höhe von 10 % bis 20 % der Kosten gemäß Ziffer 3 Abs. 1 zu verlangen. Werden Ausstellungsgüter nicht bis zum Ende der Abbauzeit durch den Aussteller abgeholt, ist BABINI berechtigt, die Ausstellungsgüter auf Kosten des Ausstellers einzulagern. Ziffer 3 Abs. 7 gilt entsprechend. 

‍11. Bewachung 

‍(1) BABINI leistet – auch bei Beauftragung eines allgemeinen Wachdienstes für die Veranstaltung – keine Gewähr für eine Bewachung des Standes des Ausstellers und der Ausstellungsgüter. 

(2) Der Aussteller hat in jedem Falle selbst für die Bewachung seines Standes und seines Ausstellungsgutes zu sorgen. Wachpersonal darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von BABINI und nur bei von BABINI zugelassenen Wachfirmen beantragt und beauftragt werden. Die Kosten trägt der Aussteller. 

(3) Es wird empfohlen eine Diebstahlversicherung abzuschließen. 

‍12. Vorbehalte 

‍(1) Zwingende gesetzliche Vorschriften und Richtlinien des Gastgeberlandes haben jederzeit Vorrang gegenüber diesen Veranstaltungsbedingungen. Sollten durch diesen Vorrang oder aus anderen Gründen die vorliegenden Teilnahmebedingungen in einzelnen Punkten nicht wirksam sein oder außer Kraft treten, bleiben die dadurch nicht berührten Punkte in vollem Umfang gültig. 

(2) Bei Beschäftigungsverhältnissen sind die jeweils geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten. 

(3) Der Aussteller hat sich über alle sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere auch im Hinblick auf das Ausstellungsgut, zu informieren und diese zu beachten. 

(4) Für jeden Personen- oder Sachschaden, der durch den Betrieb ausgestellter Maschinen, Apparate, Geräte usw. entsteht, haftet der Aussteller. 

(5) BABINI behält sich vor, die vorläufigen Flächenpläne, die der Anmeldung des Ausstellers zugrunde liegen, bis zum Messebeginn abzuändern. 

(6) BABINI ist berechtigt, den Titel der Ausstellung nach eigenem Ermessen zu verändern. Die Änderung des Titels soll dem Aussteller möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. 

‍13. Veranstaltungsausfall/Änderung der Veranstaltungszeiten 

‍(1) Ist die Veranstaltung durch höhere Gewalt oder andere außerhalb des Einflussbereiches von BABINI liegende Umstände, insbesondere Streik, Naturkatastrophen oder Terrorgefahr ganz oder teilweise nicht durchführbar, ist BABINI berechtigt, die Veranstaltung abzusagen, zu verschieben, zu verkürzen und/oder nur in Teilen durchzuführen. Hierüber hat BABINI den Aussteller rechtzeitig zu unterrichten. 

(2) Soweit die Veranstaltung nur in Teilen bzw. verkürzt durchgeführt wird, steht BABINI der auf den erbrachten Teil der Leistungen entfallenden Anteil der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung zu. Die darüber hinaus bereits geleistete Vergütung ist dem Aussteller ggf. zu erstatten. 

(3) In den Fällen des Abs. 1 stehen dem Aussteller keine Schadensersatzansprüche zu. Der Aussteller hat die BABINI für diesen Fall weiterhin von Ansprüchen Dritter freizuhalten. 

‍14. Fotografieren, Filmen, Videoaufnahmen und Zeichnen 

‍BABINI ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Film- und Videoaufnahmen vom Messegeschehen, den Ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen zu lassen und diese für Werbung oder allgemeine Presseveröffentlichungen zu verwenden. 

‍15. Datenschutz 

‍(1) BABINI erhebt, speichert und nutzt die im Rahmen der Anmeldung und der Vertragsdurchführung vom Aussteller angegebenen Daten zur Vertragsdurchführung und gibt diese ggf. an Dritte weiter, soweit diese für BABINI Leistungen erbringen oder von BABINI zur Vertragsdurchführung eingesetzt werden. 

(2) BABINI ist weiterhin berechtigt, die vom Aussteller angegebene E-Mail-Adresse auch nach Vertragsbeendigung zu nutzen, um dem Aussteller über gleichartige Veranstaltungen zu informieren. Der Aussteller kann dieser Nutzung jederzeit durch eine E-Mail an BABINI (info@babini.family) widersprechen. 

‍16. Nichteinhaltung der Bedingungen 

‍Verstößt der Aussteller trotz Abmahnung bzw. Nachfristsetzung gegen seine vertraglichen Pflichten und insbesondere gegen diese Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen, kann der Veranstalter den Vertrag über die Teilnahme fristlos kündigen. 

‍17. Schlussbestimmung 

‍(1) Mit der Anmeldung zur Teilnahme erkennt der Aussteller die vorliegenden „Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen“ sowie „Technische Richtlinien“ und die Hausordnung zum Veranstaltungsort der jeweiligen Ausstellung/Messe als in allen Teilen rechtsverbindlich an. 

(2) Zusätzliche Vereinbarungen, Sondergenehmigungen oder Regelungen anderer Art bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch BABINI. 

(3) Alle Ansprüche der Aussteller gegen BABINI verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der Schlusstag der Veranstaltung fällt. 

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Lücken dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen. 

(5) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Aussteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu. Der Aussteller kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

(6) Vorschriften und Richtlinien des Gastgeberlandes haben jederzeit Vorrang gegenüber diesen Veranstaltungsbedingungen. Sollten durch diesen Vorrang oder aus anderen Gründen die vorliegenden Teilnahmebedingungen in einzelnen Punkten außer Kraft treten, bleiben die dadurch nicht berührten Regelungen in vollem Umfang gültig. 

(7) Falls der Aussteller Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg vereinbart. BABINI ist jedoch berechtigt, am Sitz des Ausstellers Klage zu erheben. 

(8) Es ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anwendbar. Maßgeblich ist allein die deutsche Sprachfassung dieser Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen. Stand Januar 2023