Allgemeine Veranstaltungsbedingungen für Besucher für Veranstaltungen der FLEET Education Events GmbH

§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen für Besucher (nachfolgend „Allgemeine Veranstaltungsbedingungen“) gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen der FLEET Education Events GmbH (nachfolgend „FLEET“) sowie alle hieraus resultierenden vertraglichen Beziehungen der FLEET mit dem Besucher. Die Veranstaltungsbedingungen werden durch den Erwerb der Eintrittskarte bzw. den Besuch der Veranstaltung anerkannt.
(2) Abweichende sowie diesen Veranstaltungsbedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Besuchers erkennt FLEET nicht an, es sei denn FLEET hat einer Änderung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt. Nebenabreden, insbesondere Garantien, Änderungen und Ergänzungen sind nur dann wirksam, wenn FLEET sich ausdrücklich damit einverstanden erklärt. Sie sind zum späteren Nachweis schriftlich vorzunehmen. 

§ 2 Veranstalter / Vertragspartner
Veranstalter ist FLEET. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen hinsichtlich des Veranstaltungsbesuchs Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Besucher und FLEET zustande.  

§ 3 Angebote und Preise
(1) Angebote und Preise sind stets freibleibend. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Der Verkauf erfolgt nur in handelsüblichen Mengen.
(2) Der Handel mit Eintrittskarten für die Veranstaltung ist grundsätzlich untersagt. 

§ 4 Nutzung des Online-Angebots
(1) Der Kunde darf das Online-Angebot ausschließlich zu privaten, nicht gewerblichen Zwecken nutzen. Die Nutzung automatisierter technischer Möglichkeiten, wie z.B. Skripte oder Makros, um das Online-Angebot zu überwachen, oder zu manipulieren wird durch das FLEET untersagt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Zugangsdaten zum personalisierten Bereich des Online-Zuganges (Kundenkonto) geheim zu halten und FLEET umgehend davon zu unterrichten, sollten diese Daten nicht mehr geheim sein. Dieses gilt auch, wenn der Kunde vermutet oder Wissen darüber erlangt, dass seine Zugangsdaten missbräuchlich genutzt wurden. In jedem Fall bleibt der Kunde jedoch für den unbefugten Gebrauch des Online-Angebotes verantwortlich. Alle unter Verwendung seines Online-Zuganges (Kundenkonto) oder seiner sonstigen Zugangsdaten abgegebenen Willenserklärungen wirken für und gegen den Kunden, es sei denn, der Kunde hat den Missbrauch seines Online-Zuganges (Kundenkonto) nicht zu vertreten, weil keine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten vorliegt.
(3) Das Online-Angebot von FLEET zum Erwerb von Eintrittskarten richtet sich ausschließlich an Endkunden. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist untersagt.

§ 5 Vertragsschluss & Widerrufsrecht
(1) Der Kunde gibt durch die Bestätigung des Buttons „Kaufen“ am Ende des Bestellprozesses, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrages über den Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen der FLEET ab. FLEET behält sich das jederzeitige Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Erst mit dem Versand der Karten per E-Mail kommt ein rechtswirksamer Vertrag zustande.
(2) Bei dem Verkauf von Eintrittskarten für Freizeitveranstaltungen zu einem spezifischen Termin besteht nach § 312g Abs. 2Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtet den Kunden zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

§ 6 Zahlung
(1) Der Gesamtpreis der Bestellung inklusive aller Gebühren ist nach Vertragsabschluss (Ziffer 5 Abs. 1) sofort zur Zahlung durch den Kunden fällig. Die Zahlung erfolgt bei Bestellung per Rechnung, Kreditkarte, PayPal oder Lastschrift von einem deutschen Bankkonto.
(2) Kommt es im Lastschriftverfahren zu einer Rücklastschrift, die FLEET nicht zu verantworten hat, wird eine Gebühr in Höhe von € 15,00 erhoben, die der Kunde zusätzlich zum Rechnungsbetrag zu zahlen hat. Unberechtigte Stornierungen von Kreditkartenzahlungen werden mit einer Gebühr von € 25,00 belegt. Der Ausgleich einer Rücklastschrift hat durch den Kunden per Überweisung innerhalb einer Woche nach Rücklastschrift auf das Konto FLEET Events GmbH, Commerzbank IBAN: DE55200400000621577600 zu erfolgen.

§ 7 Versand & Rücknahme
(1) Die Eintrittskarten werden dem Kunden nach Zahlung postalisch kostenfrei an die bei der Bestellung angegebene Adresse zugesandt. Bei Eintrittskarten für Online-Veranstaltungen erhält der Kunde zusammen mit der Eintrittskarte einen Link, der ihm den Zugang zur Online-Veranstaltung ermöglicht (nachfolgend „Zugangs-Link“).
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass kein Unbefugter in den Besitz der Eintrittskarten kommt und diese nicht mehrfach gedruckt oder anderweitig vervielfältigt werden. . Bei Online-Veranstaltungen hat der Kunde ferner sicherzustellen, dass der Zugangslink keinen unbefugten Dritten zur Kenntnis gelangt und nicht für die Allgemeinheit zugänglich veröffentlicht wird. Der Kunde haftet im Falle der Vervielfältigung FLEET gegenüber für den nachweisbarentstandenen Schaden. FLEET behält sich vor, den Kunden in diesem Fall zusperren und ein virtuelles Hausverbot zu erteilen.
(3) Unverzüglich nach Zugang der Eintrittskarten ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit der Anzahl und Preise, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen sofort nach Erhalt schriftlich gegenüber FLEET an tickets@fleet-events.de geltend gemacht werden. Dem Schreiben sind die fehlerhaft ausgestellten Karten als Anhang beizufügen.
(4) Dem Kunden steht bis spätestens 12 Wochen vor der jeweils gebuchten Veranstaltung ein Rücktrittsrecht zu. Danach ist eine Rücknahme bzw. Erstattung von Eintrittskarten nicht möglich. Gebuchte Eintrittskarten sind per Post an FLEET Education Events GmbH, Zirkusweg 1, 20359 Hamburg zurückzusenden. Bei rechtzeitigem Rücktritt und Rücksendung der gebuchten Eintrittskarte wird dem Kunden von FLEET der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. Eine Erstattung eventuell gezahlter Vorverkaufsgebühren erfolgt nicht. Im Übrigen wird von FLEET nur bei Absage einer Veranstaltung der Nennwert der Eintrittskarte erstattet. FLEET wird den Kunden über eine etwaige Absage der Veranstaltung rechtzeitig durch Hinweis auf ihrer Homepage und gegebenenfalls per Telefon, schriftlich oder per E-Mail informieren. Für Verluste, Schäden oder Aufwendungen des Kunden bei Absage einer Veranstaltung haftet FLEET nicht.
(5) Findet das jeweilige Event aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, wie höherer Gewalt und gleichbedeutender Ereignisse, wie z.B. Staatstrauer, Witterungseinflüsse, Streik oder Krieg, nicht statt oder wird sie deshalb verlegt, so ist der Veranstalter nicht für hieraus resultierende Verluste oder Schäden verantwortlich zu machen. Eine Rückerstattung des Tickets erfolgt in diesem Fall nicht.
(6) Verlorene oder zerstörte Eintrittskarten werden durch FLEET nicht ersetzt.

§ 8 Bild-und Tonaufnahmen
(1) Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch von FLEET berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Veranstaltung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
(2) Von der Veranstaltung werden Bild- und Tonaufzeichnungen ggf. auch zu Werbezwecken erstellt. Der Besucher räumt FLEET hierfür an seinem Recht am eigenen Bild sowie allen eventuell entstehenden Nutzungs-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte einfache, übertragbare, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Lizenzen zur Verwendung, Bearbeitung und Nutzung der Aufzeichnungen für die Bewerbung der Veranstaltung – auch in den Folgejahren – ein.
(3) Soweit der Besucher hiermit nicht einverstanden ist, hat er dies gegenüber FLEET bzw. den von FLEET berechtigten Personen eindeutig und ausdrücklich zu erklären.
(4) Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch in den „Informationen zum Datenschutz bei der Anfertigung und Verwendung von Fotos“, welche Sie beim Veranstalter einsehen können. 

§ 9 Hausordnung / Benutzungsordnung
(1) Mit dem Erwerb der Eintrittskarten sowie dem Besuch der Veranstaltung erkennt der Besucher die Haus- und Benutzungsordnungen der jeweiligen Veranstaltungsstätte an.
(2) Darüber hinaus gelten die folgenden Nutzungsregelungen:
·       Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich untersagt.
·       Das Mitführen von Medienaufzeichnungsgeräten kann (auch in Teilbereichen der Veranstaltung) eingeschränkt werden. Die Bekanntmachung erfolgt durch entsprechende Hinweisschilder.
·       Den Anweisungen des Sicherheits-, sowie Veranstaltungspersonals ist Folge zu leisten.
·       Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Zur Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ist das Sicherheitspersonal zu einer optischen und manuellen Überprüfung von Taschen, Bekleidung sowie am Körper berechtigt. FLEET behält sich das Recht vor, Personen, die angetrunken, aggressiv oder nicht dem Rahmen der Veranstaltung entsprechend gekleidet sind, den Einlass ohne Rückerstattung des Eintrittspreises zu verweigern.
·       Brandschutzordnung sowie Flucht- und Rettungsplan sind im Gefahrenfall anzuwenden.
·       Jeder Besucher ist angehalten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände das Jugendschutzgesetz (JuSchG; siehe Aushänge) und auch andere relevante Gesetze anzuwenden bzw. zu beachten. Verstöße Dritter sind umgehend beim Sicherheitspersonal zu melden. 
(3) FLEET hat das Hausrecht im Rahmen der Veranstaltung. Insoweit behält sich FLEET vor, Personen, die gegen die vorstehenden Regelungen verstoßen, auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Diebstahl, Drogenhandel, Körperverletzung, etc.) begehen und/oder Dritte oder den Ablauf der Veranstaltung gefährden von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises zu verweisen und gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten.
(4) Mutwillige Verunreinigung der Veranstaltungsörtlichkeit wird mit einer pauschalen Reinigungsgebühr geahndet. Dem Besucher ist der Nachweis gestattet, dass FLEET kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

§ 10 Änderung von Veranstaltungsort oder Termin / Absage der Veranstaltung
(1) FLEET behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. FLEET wird den Kunden hierüber rechtzeitig durch Hinweis auf ihrer Homepage und gegebenenfalls per Telefon, schriftlich oder per E-Mail zu informieren. In diesem Fall erhält der Kunde ein Rücktrittsrecht, wenn die Verlegung unzumutbar ist, welches er durch Rücksendung der Eintrittskarten per Post an FLEET Events GmbH, Zirkusweg1, 20359 Hamburg bis zum Veranstaltungsbeginn ausüben kann. Der Kunde erhält den Nennbetrag der Eintrittskarte erstattet. Eine Verlegung gilt dann als unzumutbar, sofern der neue Termin oder Veranstaltungsort dem Besucher unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen nicht zumutbar ist. Dies gilt jedoch nicht, sofern die Absage oder Verlegung aufgrund von höherer Gewalterfolgt (siehe dazu § 6, Absatz 5).

§ 11 Besondere Bestimmungen für Online-Veranstaltungen
(1) Der Zugangs-Link berechtigt nur eine Person zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung. Die Weitergabe des Links an Dritte ist untersagt.
(2) Die Nutzung der Leistungen im Rahmen von Online-Veranstaltungen ist nur in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und unter Berücksichtigung der Rechte Dritter erlaubt. Der Kunde darf durch die von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten nicht gegengesetzliche Verbote, die gute Sitten und Rechte Dritter (Urheber-, Marken- und Datenschutzrechte etc.) verstoßen. Die Online-Veranstaltung darf nicht für betrügerische oder in Verbindung mit einer Straftat stehende Aktivitäten, Belästigungen oder sonstigen Unannehmlichkeiten verwendet werden.
(3) FLEET behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen von Kunden eingegebene Daten zu löschen, Nutzerprofile zu sperren sowie den Zugang zu der Online-Veranstaltung bzw. einzelnen kostenlos bereit gestellten Diensten zu sperren. Hierzu ist FLEET insbesondere berechtigt, wenn der Kunde gegen geltendes Recht oder die Nutzungsbedingungen verstoßen. Die Sperrung von kostenpflichtigen Diensten ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig.
(4) FLEET weist darauf hin, dass nach derzeitigem technischen Stand Hard- und Softwarefehler nicht vollständig auszuschließen sind. Eine Gewährleistung kann hierfür mithin nicht übernommen werden. Auf Grund von technisch notwendigen Wartungsarbeiten kann auch keine 100%tige Erreichbarkeit der von FLEET bereitgestellten Systeme gewährleistet werden. Fehlfunktionen oder Ausfälle hat der Kunde bei FLEET unverzüglich schriftlich oder per E-Mai an tickets@fleet-events.de anzuzeigen.
(5) Der Kunde hat FLEET jeweils auf erstes Anfordern von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf von dem Kunden eingestellten rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten oder sonstigem Verhalten des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-,Datenschutz-, und Wettbewerbsrechtsverletzungen gleich welcher Art. Der Kunde hat die hierfür entstandenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von FLEET, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe zutragen, es sei denn, der Kunde hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
(6) Sämtliche Inhalte, welche im Rahmen der Online-Veranstaltung bereitgestellt werden, stehen im Eigentum von FLEET bzw. dem entsprechenden Veranstalter/Aussteller und sind ggf. durch Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte geschützt. Diese Inhalte dürfen ohne Zustimmung von den jeweiligen Rechtinhabern nicht anderweitig genutzt werden. Insbesondere ist es untersagt, ohne Zustimmung von FLEET Teile des Portals auszulesen und die Datenanderweitig, insbesondere in eigenen Datenbanken zu verwenden

§ 12 Haftung
(1) Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr. Bei Vorführungen und Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen.
(2) FLEET haftet für Schäden des Besuchers unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von FLEET zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet FLEET nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder wenn FLEET in besonderer Weise Vertrauen für sich in Anspruch genommen hat. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Besuchers beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und / oder Erfüllungsgehilfen von FLEET. Die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. 

§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von FLEET ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen insgesamt oder teilweise nichtig, unwirksam und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(3) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme seiner Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Diese Rechtswahl gilt gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. FLEET ist jedoch auch berechtigt, an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben. 

FLEET Education Events GmbH
Zirkusweg 1
20359 Hamburg 
Tel. +49 40-66 906 700
Fax.+49 40-66 906 800
EMail: kontakt@education-events.de 
Geschäftsführer: Dr. Thomas Köhl, Christoph Rénevier, Axel Korda